Mietbedingungen für E-Chopper und E-Trike
Opatija Ride & Explore
Elektrisch. Nachhaltig. Unvergesslich.
Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von E-Choppern und E-Trikes durch Opatija Ride & Explore. Mit der Reservierung bzw. Anmietung eines Fahrzeugs erkennt der Mieter diese Mietbedingungen an.
1. Voraussetzungen für die Miete
Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Anmietung:
- das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben,
- über einen gültigen Führerschein für das jeweilige Fahrzeug verfügen,
- einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen,
- körperlich und geistig in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen,
- die Verkehrsregeln und gesetzlichen Vorschriften der Republik Kroatien beachten.
Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Mieters bestehen.
2. Führerschein
Für die Anmietung ist ein gültiger Führerschein erforderlich, der zum Führen des jeweiligen E-Choppers bzw. E-Trikes berechtigt.
Der Mieter ist verpflichtet, den Führerschein bei der Abholung im Original vorzulegen.
Ausländische Führerscheine werden nur akzeptiert, soweit sie nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Kroatien zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs berechtigen.
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sein Führerschein für das jeweilige Fahrzeug gültig ist.
3. Mindestalter
Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 18 Jahre, sofern keine abweichenden gesetzlichen Bestimmungen gelten.
Der Vermieter kann unabhängig davon die Vermietung ablehnen, wenn die sichere Nutzung des Fahrzeugs nicht gewährleistet erscheint.
4. Identitätsnachweis
Bei der Abholung muss der Mieter einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Der Vermieter ist berechtigt, die Identität des Mieters sowie die Gültigkeit des Führerscheins zu überprüfen.
5. Kaution
Vor Übergabe des Fahrzeugs wird eine Kaution verlangt.
Die Höhe der Kaution wird dem Mieter vor Abschluss der Anmietung mitgeteilt.
Die Kaution dient insbesondere zur Absicherung von:
- Schäden am Fahrzeug,
- fehlendem oder beschädigtem Zubehör,
- übermäßiger Verschmutzung,
- verspäteter Rückgabe,
- Verlust von Schlüsseln oder sonstigem Zubehör,
- sonstigen vertraglich vereinbarten Kosten.
Sofern keine berechtigten Forderungen bestehen, wird die Kaution nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet.
6. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe und endet zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt.
Die vereinbarte Mindestmietdauer beträgt 3 Stunden, sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
7. Abholung
Das Fahrzeug wird am vereinbarten Abholort übergeben.
Bei der Übergabe werden gemeinsam mit dem Mieter:
- der allgemeine Zustand des Fahrzeugs,
- Bremsen,
- Beleuchtung,
- Akku/Ladezustand,
- Bedienelemente,
- Reifen,
- vorhandenes Zubehör
kontrolliert.
Der Zustand des Fahrzeugs kann in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
Mit der Übernahme bestätigt der Mieter, dass er das Fahrzeug erhalten hat und keine ihm erkennbaren Mängel oder Schäden festgestellt wurden, soweit diese nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert sind.
8. Rückgabe
Das Fahrzeug ist am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Das Fahrzeug muss grundsätzlich in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem es übernommen wurde, unter Berücksichtigung der normalen Nutzung.
Der Mieter hat das Fahrzeug persönlich zurückzugeben und darf es nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters an Dritte überlassen.
9. Verspätete Rückgabe
Eine verspätete Rückgabe ist dem Vermieter unverzüglich telefonisch mitzuteilen.
Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Gebühren berechnet werden.
Bei erheblicher oder wiederholter Verspätung kann der Vermieter weitere rechtliche Schritte einleiten.
Eine eigenmächtige Verlängerung der Mietzeit ist nicht zulässig.
10. Schäden
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und entsprechend seiner Bestimmung zu benutzen.
Neue Schäden, die während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten, unsachgemäße Nutzung, Verstöße gegen diese Mietbedingungen oder die Überlassung des Fahrzeugs an nicht berechtigte Personen entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.
11. Unfall
Bei einem Unfall ist der Mieter verpflichtet:
- sofort anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern,
- bei Verletzten unverzüglich den Rettungsdienst zu verständigen,
- bei Bedarf Polizei und andere zuständige Stellen zu verständigen,
- den Vermieter unverzüglich zu informieren,
- keine Schuldanerkenntnisse oder sonstige verbindliche Erklärungen gegenüber Dritten abzugeben,
Namen und Kontaktdaten der beteiligten Personen sowie Zeugen aufzunehmen,
- nach Möglichkeit Fotos von der Unfallstelle und den entstandenen Schäden zu machen.
Der Mieter darf das Fahrzeug nach einem Unfall nicht weiter benutzen, wenn dadurch eine Gefährdung entstehen könnte.
12. Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug jederzeit gegen Diebstahl zu sichern.
Das Fahrzeug darf insbesondere nicht unverschlossen oder mit steckendem Schlüssel unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
Bei Diebstahl ist unverzüglich die Polizei zu verständigen und der Vermieter zu informieren.
Der Mieter haftet für einen Diebstahl, soweit dieser durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Mieters verursacht oder begünstigt wurde und eine Haftung gesetzlich zulässig ist.
13. Verbotene Nutzung
Das Fahrzeug darf nicht:
- für Rennen, Wettbewerbe oder ähnliche Veranstaltungen verwendet werden,
- auf ungeeignetem oder abgesperrtem Gelände gefahren werden,
- für gewerbliche Zwecke oder zur Weitervermietung an Dritte verwendet werden,
- zur Beförderung von Personen verwendet werden, soweit das Fahrzeug hierfür nicht zugelassen ist,
übermäßig belastet werden,
- technisch verändert oder manipuliert werden,
- mit Anhängern oder anderen nicht zugelassenen Vorrichtungen verwendet werden,
- für illegale Zwecke verwendet werden.
Das Fahrzeug darf ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.
14. Alkohol und Drogen
Das Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder anderen berauschenden bzw. die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist strengstens verboten.
Bei erkennbarer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigert bzw. die Nutzung sofort beendet werden.
Eine Rückerstattung des Mietpreises erfolgt in diesem Fall grundsätzlich nicht, soweit gesetzlich zulässig.
15. Verkehrsverstöße
Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer für die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln verantwortlich.
Alle während der Mietzeit entstandenen:
- Bußgelder,
- Verkehrsgebühren,
- Parkgebühren,
- Abschleppkosten,
- sonstigen behördlichen Kosten
trägt der Mieter, soweit sie durch sein Verhalten verursacht wurden.
16. Wetter
Der Mieter ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, die Wetterbedingungen während der Mietdauer zu berücksichtigen und seine Fahrweise entsprechend anzupassen.
Bei gefährlichen Wetterbedingungen, insbesondere starkem Regen, Sturm, Gewitter, Hagel oder anderen Umständen, die eine sichere Nutzung erheblich beeinträchtigen, kann der Vermieter die Vermietung verschieben oder die Nutzung des Fahrzeugs untersagen.
Bei einer vom Vermieter aufgrund unsicherer Wetterbedingungen abgesagten Vermietung wird dem Mieter nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
17. Stornierung
Eine Stornierung ist entsprechend den bei der Buchung angegebenen Stornierungsbedingungen möglich.
Die jeweils geltenden Stornierungsfristen und etwaigen Stornierungskosten werden dem Kunden vor Abschluss der Buchung mitgeteilt.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung („No-Show“) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises, soweit gesetzlich zulässig.
18. Rückerstattung
Eine Rückerstattung erfolgt entsprechend den bei der Buchung vereinbarten Bedingungen.
Wird eine bereits begonnene Miete aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Verhaltens vorzeitig beendet, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der nicht genutzten Mietzeit, soweit gesetzlich zulässig.
Bei technischen Problemen oder Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat und die eine sichere Nutzung des Fahrzeugs verhindern, wird nach Möglichkeit ein Ersatzfahrzeug oder Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, kann eine entsprechende anteilige Rückerstattung erfolgen.
19. Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und verantwortungsvoll zu benutzen.
Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch einen vom Vermieter zu vertretenden Mangel des Fahrzeugs oder durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters verursacht wurden.
Für Schäden, die der Mieter selbst durch unsachgemäße, fahrlässige oder verbotene Nutzung verursacht, haftet der Mieter im gesetzlich zulässigen Umfang.
Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von gesetzlichen Haftungsbeschränkungen unberührt.
20. Versicherung
Die Fahrzeuge sind entsprechend den gesetzlichen Anforderungen versichert.
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Bestimmungen.
Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt mit den wesentlichen Bedingungen des Versicherungsschutzes vertraut zu machen.
Nicht vom Versicherungsschutz gedeckte Schäden oder Kosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden, sofern dieser sie nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
21. Datenschutz
Zur Durchführung der Vermietung werden personenbezogene Daten des Mieters verarbeitet.
Hierzu können insbesondere folgende Daten gehören:
- Name und Kontaktdaten,
- Geburtsdatum bzw. Altersnachweis,
- Angaben zum Führerschein,
- Angaben zum Identitätsnachweis,
- Mietdaten,
- Fahrzeug- und Übergabedaten,
- Angaben zu Schäden oder Unfällen.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Durchführung des Mietvertrages, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite von Opatija Ride & Explore enthalten.
22. Schlussbestimmungen
Mit der Anmietung bestätigt der Mieter, dass er diese Mietbedingungen gelesen und verstanden hat und mit ihnen einverstanden ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Republik Kroatien.
Opatija Ride & Explore
OIB: 38119071334
Šetalište Carmen Sylve 22a, 51410 Opatija, Kroatien
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